II. 2. Nutzungsplanverfahren Die durch die Anlagen des HVZ beanspruchten Flächen liegen teilweise in der bestehenden Industriezone (genehmigt mit RRB Nr. 1161 vom 3. Juni 2002). Mittels “Teilzonenplan HVZ” wird das übrige Gebiet als Industriezone eingezont. Zudem wird ein Gestaltungsplan erlassen. Im Nutzungsplanverfahren sind alle relevanten Interessen gegeneinander abzuwägen und insbesondere die Vorschriften über die Bodennutzung und den Umweltschutz in einer Gesamtschau zu prüfen. Bei der Erarbeitung der Planungen hat die Planungsbehörde gemäss Art. 2 Abs. 3 RPG einen erheblichen Beurteilungsspielraum (Peter Hänni: Planungs-, Bau-, und besonderes Umweltschutzrecht, Bern 2002, S. 80).