Der Gestaltungsplan könne folglich noch nicht in Kraft gesetzt werden. Ein Standortkriterium des Richtplanes sei auch bei der geregelten Variante nicht erfüllt, denn dicht besiedelte Wohngebiete würden tangiert. Die geregelte Variante kümmere sich nur um den Rundholz-Antransport. Zudem gehe der UVB mit dem Planszenario von einem höheren Bahnanteil als die SBV aus. Die Fahrten über die südlichen Routen würden nicht beschränkt. Schlimmstenfalls blieben noch 292 ungeregelte Fahrten pro Tag via Deitingen–Subingen–Kriegstetten oder Derendingen–Solothurn Ost oder Luterbach–Solothurn Ost zur Autobahn. Es fehle dem Vorhaben zudem an einer genügenden Erschliessung gemäss Art. 22 Abs. 2 lit.