Der Betreiber des HVZ sei zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass der LKW-Anlieferverkehr aus Norden morgens die Ortschaft Wiedlisbach nicht vor 06.00 Uhr durchfahre. Es seien zusätzliche emissionsbegrenzende Massnahmen auf der Wangenstrasse in Wiedlisbach zu treffen. Die für die Bahntransporte erforderlichen Gleisanlagen seien vor Inbetriebnahme des HVZ bereitzustellen. Der in den Sonderbauvorschriften vorgesehene Bahnanteil müsse erhöht werden. Wiedlisbach wolle in der Controlling-Gruppe Einsitz nehmen. Der in den Sonderbauvorschriften festgesetzte Bahnanteil sei nicht gesichert, nachdem SBB Cargo einschneidende Restrukturierungsmassnahmen beschlossen habe.