Die Einwohnergemeinde Wiedlisbach beantragt, der Entscheid des Regierungsrates vom 26. September 2005 sei aufzuheben. Der Entscheid sei an die Vorinstanz zurückzuweisen. Der Regierungsrat sei auf die Beschwerde zu Unrecht nicht eingetreten. Die Mehrbelastung durch den LKW-Verkehr sei deutlich wahrzunehmen, wenn die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Kantons Bern von 0.5 dB(A) zur Anwendung gelange. Der Mehrverkehr löse aufwändige Lärmsanierungen aus. Die Schulwegsicherung müsse verstärkt werden. Der Betreiber des HVZ sei zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass der LKW-Anlieferverkehr aus Norden morgens die Ortschaft Wiedlisbach nicht vor 06.00 Uhr durchfahre.