Das Siedlungsgebiet wurde festgesetzt und die Richtplankarte angepasst. Gegen den Beschluss über die Anpassung des Kantonalen Richtplans 2000 “Industrieanlage von überörtlicher Bedeutung – Holzverarbeitungszentrum in Luterbach” wurde beim Kantonsrat kein Rechtsmittel ergriffen. Vier vom Regierungsrat abgewiesene Beschwerdeführer erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden wurden zurückgezogen. Zu beurteilen sind die Beschwerden der Einwohnergemeinde Wiedlisbach und die Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS). Die Einwohnergemeinde Wiedlisbach beantragt, der Entscheid des Regierungsrates vom 26. September 2005 sei aufzuheben.