Während der Auflagezeit gingen insgesamt 95 Eingaben ein, davon drei von Solothurner Einwohnergemeinden und einer Regionalplanungsorganisation. Gegen den Entscheid des Bau- und Justizdepartements über die Eingaben führte die Einwohnergemeinde Flumenthal mit Schreiben vom 9. Mai 2004 beim Regierungsrat Beschwerde. Der Regierungsrat wies die Beschwerde der Einwohnergemeinde Flumenthal im Sinne der Erwägungen ab, soweit er darauf eintrat. Der Kantonale Richtplan 2000 wurde fortgeschrieben. Das Siedlungsgebiet wurde festgesetzt und die Richtplankarte angepasst.