Das Projekt sei unter Berücksichtigung der Anträge der kantonalen Umweltfachstelle umweltverträglich. Bestandteil der Genehmigung bilden sämtliche Massnahmen gemäss den Anträgen I–VI und A–C des Beurteilungsberichts des Amts für Umwelt vom 12. September 2005. Als Voraussetzung für die Erstellung des HVZ passte der Regierungsrat im angefochtenen Beschluss vom 26. September 2005 gleichzeitig den Kantonalen Richtplan 2000 an. Das “Holzverarbeitungszentrum in Luterbach” wurde neu in den Plan aufgenommen.