Dem Raumplanungsbericht vom 14. Dezember 2004 kann entnommen werden, dass mit dem Verbund der drei Betriebe ca. 70 % des anfallenden Holzvolumens an Ort und Stelle verarbeitet und genutzt werden können. Die Transportbilanz auf der Strasse soll um mindestens 35 % günstiger als bei unabhängigen Standorten von drei Teilbetrieben ausfallen. Die Einwohnergemeinde Luterbach legte im Zusammenhang mit der Realisierung des HVZ folgende Nutzungspläne auf: Teilzonenplan HVZ, Situation 1:2'500, Gestaltungsplan HVZ, Situation 1:1'000 mit Sonderbauvorschriften und Teil-GEP HVZ Luterbach, Übersichtsplan 1:2'000. Gegen den Teilzonen- und Gestaltungsplan gingen beim Gemeinderat 25 Einsprachen ein.