SOG 2006 Nr. 24 Art. 11 USG und 9 LSV. Auswirkungen eines Holzverarbeitungszentrums auf die Umwelt. Legitimation einer Nachbargemeinde zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Mängel des Umweltverträglichkeitsberichts zum Teilzonenplan. Fahrleistungen nach dem Massnahmenplan Luft. Verletzung der Standortkriterien für verkehrsintensive Anlagen im Richtplan. Bahnanteil der Holztransporte. Sachverhalt: In der Gemeinde Luterbach soll ein Holzverarbeitungszentrum (HVZ) gebaut werden. Bauherrschaften sind die Kogler Holz AG Luterbach, die AEK Energie AG Solothurn und die Borregaard AG Luterbach.