{"Signatur": "SO_VG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2006-04-06", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VG_001_VWBES-2005-323_2006-04-06.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=95477&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=6&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "e4013c9b9355ea3303dcc7025584a8f0"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VWBES.2005.323"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nutzungspläne"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:58:46", "Checksum": "ea5445dac5d32d790fd3603ca4dabb49", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323\nRegeste:\nNutzungspläne\n\n\nIm UVB (Stand Dezember 2004) wird basierend auf den in Verhandlung stehenden Lieferverträgen die Rundholzmenge auf die zu erwartenden Herkunftsregionen bzw. -kantone hochgerechnet. Für jeden Herkunftskanton wurde unter Zuhilfenahme von Erfahrungen langjähriger Holzbeschaffungstätigkeit ein Modalsplit Bahn/LKW geschätzt. Dabei wurden logistische und auch ökonomische Randbedingungen berücksichtigt. Die LKW-Transport-Anteile schwanken von 100 % bis 0 %. Der Anteil hängt von der Transportdistanz zum HVZ ab. Im Durchschnitt wird ein maximaler Bahnanteil von 37 % errechnet. Dieser Wert bildete die Grundlage für das Planszenario “best case”. Der Anteil des Schnittholz-Abtransportes beträgt im Planszenario 40 %. Der relativ hohe Bahnanteil ergibt sich aus dem Umstand, dass der Grossteil des Schnittholzes in den Export gehen soll. Grundsätzlich erhöhe sich die Konkurrenzfähigkeit der Bahn mit zunehmender Transportdistanz.\nDas AfU hatte in der vorläufigen Beurteilung vom 30. Januar 2004 im Sinne einer vorsorglichen Emissionsminderung einen Mindestbahnanteil von 30–35 % (je nach Produktion) gefordert. Schliesslich hat es in der UVP der Reduktion der Bahnanteile zugestimmt: Die Rundholz-Anlieferung von Borregaard nehme dauernd ab. Die Einsparungen durch Holz-Cluster stehen zur Erreichung von Umweltzielen nicht zur Verfügung. Die Vorgaben des USG seien auch bei tieferem Anteil erfüllt. Die Erhöhung des Bahnanteils im Sinn einer vorsorglichen Emissionsminderung sei problematisch. Es sei schwer festzulegen, bis zu welcher Höhe eine solche Massnahme noch als wirtschaftlich tragbar (im Sinne von Art. 11 Abs. 2 USG) gelten dürfte, anderseits sei die Anlieferung per Bahn bezüglich der Kapazitäten und der Einhaltung von Terminen gemäss Aussagen der Bahn unsicherer geworden.\nZum Bahnanteil führt die UVP wörtlich Folgendes aus: “Der Kapazitäts-Engpass dürfte gemäss Aussagen verschiedener Vertreter der Bahn wohl eher bei der Bereitstellung im Bahnhof Luterbach-Attisholz durch die SBB oder (im Rahmen des freien Zugangs zur Schieneninfrastruktur) weitere Anbieter liegen. Die Kapazität aber auch die Verlässlichkeit im Sinn einer zeitgenauen Zustellung des Rundholzes lassen sich durch die Bahn nur bedingt garantieren. (...) Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine kontinuierliche Holzlieferung ‘just in time’ eine Voraussetzung für das Funktionieren des HVZ. Die mangelnde Verlässlichkeit des aus Umweltsicht erwünschten Transportpartners ‘Bahn’ ist also offenbar ein Problem. Dies wurde im Übrigen von unbeteiligter Seite (Holzeinkauf der Firma Kronospan Menznau) bestätigt. Unter diesen Voraussetzungen und in Anbetracht des Umstandes, dass ein höherer Bahnanteil das Rangierlärmproblem entlang der Jurastrasse verschärft, erachten wir die in den Sonderbauvorschriften festgelegten Bahnanteile und Fahrtenkontingente als angemessen. Der Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mit dem vorgesehenen Modalsplit ist erbracht. Wir sehen deshalb davon ab, dem Betrieb unter dem in verschiedenen Beschwerden direkt oder indirekt angemerkten Titel der vorsorglichen Emissionsbegrenzung (Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 11 Abs. 2 USG) eine Hypothek in der Form eines höheren Bahnanteils aufzuerlegen.”\nAufgrund weiterer Abklärungen in einem Nachtrag zum Auswertungsbericht vom Bau- und Justizdepartement am 26. April 2004 hält der Regierungsrat fest, dass die festgelegten Bahnanteile aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht von Beginn weg eingehalten werden könnten. Anfänglich soll vor allem Holz aus der näheren Umgebung verarbeitet werden. Je geringer die Transportdistanzen sind, umso kleiner ist bei den heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bahnanteil. Die Überprüfung der Umweltverträglichkeit zeige jedoch, dass auch beim anlaufenden Betrieb die Umweltschutzgesetzgebung selbst mit den geringeren Bahnanteilen gemäss den Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan HVZ eingehalten werden kann. Der im UVB für den Pellet-Abtransport vorerst angenommene Bahnanteil wurde in den Sonderbauvorschriften aufgegeben. Der Abtransport erfolgt mit Pumpkontainern direkt zu den Wohnhäusern der Abnehmer. Er eignet sich nicht für Bahntransporte. Die Fachstelle hat dieser Änderung zugestimmt.\nAus lärmtechnischen Gründen bestehen auf dem Bahnhof und im Industrieareal Einschränkungen. Gemäss UVB sollen die Zufuhren vermehrt mit Direktzügen ab überregionalen Rangierzentren ins Areal geführt werden. Die täglichen Rangierzeiten müssen gegenüber heute unverändert bleiben. Die Zeitschemen zum Rangierbetrieb und den Zugsbewegungen gemäss Verkehrskonzept sind in Anhang P dargestellt. Gemäss UVP werden verschiedene Liegenschaften aufgrund der grösseren Rangierbewegungen (mehr und längere Züge) durch den Rangierlärm stärker betroffen. Ein Tag- und Nachtbetrieb ist auf dem Rangierareal nicht möglich."}