{"Signatur": "SO_VG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2006-04-06", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VG_001_VWBES-2005-323_2006-04-06.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=95477&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=6&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "e4013c9b9355ea3303dcc7025584a8f0"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VWBES.2005.323"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nutzungspläne"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:58:46", "Checksum": "ea5445dac5d32d790fd3603ca4dabb49", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323\nRegeste:\nNutzungspläne\n\n\nDie Einwände des VCS gegen den UVB, die mehrheitlich bereits im Verfahren vor dem Regierungsrat geltend gemacht wurden, werden von der Fachstelle als nicht stichhaltig beurteilt. Mit der Fachstelle ist davon auszugehen, dass die vorgenommenen Abklärungen den gesetzlichen Anforderungen an den UVB gemäss Art. 8 und 9 USG sowie Art. 9 Abs. 3 UVPV genügen. Es ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen getroffenen Annahmen über künftige Verkehrsaufkommen erfahrungsgemäss mit beträchtlichen Unsicherheiten behaftet sind (BGE 126 II 542 f.). Die Beschwerde ist in diesen Punkten abzuweisen.\n7. Massnahmenplan Luft\nDer VCS macht im Weiteren geltend, die im Luftmassnahmenplan insgesamt zulässige Fahrleistung müsste für das Projekt konkretisiert werden. Die neue Anlage präjudiziere das Fahrtenmodell.\nVerursachen eine Vielzahl von Anlagen die übermässige Luftbelastung, so sind die erforderlichen Emissionsbegrenzungen durch einen Massnahmenplan gemäss Art. 44a USG und Art. 31 ff. LRV zu koordinieren (BGE 131 II 478; Hänni, a.a.O., S. 364). Der Massnahmenplan gibt die Quellen von Emissionen, die für die Entstehung der übermässigen Immissionen verantwortlich sind, und ihre Bedeutung für die Gesamtbelastung an, die Massnahmen zur Verhinderung oder Beseitigung der übermässigen Immissionen sowie den Beitrag, welchen die einzelnen Massnahmen dazu leisten. Es ist grundsätzlich Sache des Massnahmenplans, die für die Verbesserung der Luftqualität erforderlichen Massnahmen auszuwählen, Art und Weise ihres Vollzugs zu bestimmen und den Realisierungszeitraum festzulegen (Art. 32 Abs. 1 lit. a–e LRV; BGE 131 II 103). Die Massnahmenpläne enthalten aber auch Grundlagen für die kantonale Richtplanung im Sinne von Art. 6 RPG (Rudolf Muggli: Publikumsintensive Einrichtungen, Verbesserte Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung, Schriftenreihe Umwelt Nr. 346, hrsg v. BUWAL und ARE 2002, S. 34). Standortfragen für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sind im Richtplan zu behandeln. Er dient bei solchen Vorhaben der Umweltvorsorge, indem er Entwicklungsschwerpunkte ausscheidet, die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aufeinander abstimmt oder für eine ausreichende Erschliessung der Standorte sorgt (Lukas Bühlmann: Koordination in der Richtplanung, in: URP 5/2005, S. 465 f.).\nGestützt auf Art. 44a USG hat der Kanton Solothurn den Luftmassnahmenplan 2000 (LMP 2000) erlassen (Amt für Umwelt, Zusammenfassender Bericht zum Luftmassnahmenplan 2000; Beschluss des Regierungsrates vom 3. Juli 2001, Nr. 1475). Der Plan umfasst das ganze Kantonsgebiet. Der LMP 2000 setzt gemäss dem Rechenschaftsbericht 2005 des Amtes für Umwelt Kanton Solothurn zum LMP 2000 (Bericht des AfU vom 17. Januar 2006, S. 5, 23–25) bezüglich der Emissionsentwicklung im Strassenverkehr quantitative Ziele. Es wird der künftige Handlungsspielraum bis 2015 bezüglich Verkehrsleistung in Pkw-Kilometer pro Tag definiert, damit die Ziele der Luftreinhaltung erreicht werden können (u.a. durch Verbesserung der Motorentechnologie und der fortlaufenden Erneuerung der Fahrzeugflotte). Diese Zielsetzung stehe im Einklang mit den bundesrätlichen Zielsetzungen bezüglich Luftreinhaltung und Klimaschutz. Im Lichte der bundesrätlichen Luftreinhaltestrategie und der Reduktionsziele des Klimaschutzes (CO2-Gesetz) wurde für den Kanton Solothurn ein noch zulässiges gesamtkantonales Verkehrswachstum vom 340'000 PW-km pro Tag berechnet. Geht man davon aus, dass die allgemeine Verkehrszunahme in der prognostizierten Tendenz eintritt, so werden dadurch 55 Prozent dieses Potentials konsumiert, so dass noch 45 Prozent für verkehrsintensive Anlagen zur Verfügung stehen (vgl. Fahrleistungsmodell für den Kanton Solothurn, Sigmaplan Bern, September 2002). Gemäss der Massnahme SO-1 wird die Zunahme der gefahrenen Kilometer im Kanton nach raumplanerischen Kriterien auf verschiedene Räume verteilt. So sollen in erster Linie die Zentren und Agglomerationsgemeinden sowie besonders gut erschlossene Standorte von einer über dem Durchschnitt liegenden Zunahme profitieren. In den Gemeinden ausserhalb der Agglomerationen wird eine dem Durchschnitt entsprechende Entwicklung zugrunde gelegt. Geeignete Standorte für verkehrsintensive Nutzungen werden bezüglich Lage zu Bevölkerungs-, Infrastruktur- und Arbeitsplatzschwerpunkten bewertet. Je näher ein Standort zu den Schwerpunkten liegt, desto mehr Fahrten stehen ihm bei gleicher Fahrleistung zu. Der Anreiz für Investoren soll so gesetzt werden, dass neue Einrichtungen möglichst nahe bei den Bevölkerungs- und Arbeitsplatzschwerpunkten zu liegen kommen. Damit werden sowohl die raumplanerischen als auch die lufthygienischen Zielsetzungen – kompakte Siedlungsentwicklung, effiziente und finanzierbare öV-Erschliessung, günstiger Modalsplit – wirkungsvoll unterstützt.\nIm Rechenschaftsbericht des Amtes für Umwelt (Herbst 2003, vom Regierungsrat genehmigt am 16. Dezember 2003) wurde das Pilotprojekt “Fahrleistungs- bzw. Fahrtenmodell” der Region Solothurn ausgewertet. Gemäss dem Bericht zeigte sich, dass die Umsetzung des Modells in der ursprünglichen Form nicht gelungen war (Begründung im Rechenschaftsbericht 2005 zum Luftmassnahmenplan, S. 25). Die Koordination von Luftreinhaltung und Verkehrsentwicklung wurde deshalb in den Richtplan verlagert. Der Richtplan wurde mit einem Bereich verkehrsintensive Anlagen ergänzt."}