{"Signatur": "SO_VG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2006-04-06", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VG_001_VWBES-2005-323_2006-04-06.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=95477&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=6&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "e4013c9b9355ea3303dcc7025584a8f0"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VWBES.2005.323"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nutzungspläne"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:58:46", "Checksum": "ea5445dac5d32d790fd3603ca4dabb49", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Verwaltungsgericht 06.04.2006 VWBES.2005.323\nRegeste:\nNutzungspläne\n\nSOG 2006 Nr. 24\nArt. 11 USG und 9 LSV. Auswirkungen eines Holzverarbeitungszentrums auf die Umwelt. Legitimation einer Nachbargemeinde zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Mängel des Umweltverträglichkeitsberichts zum Teilzonenplan. Fahrleistungen nach dem Massnahmenplan Luft. Verletzung der Standortkriterien für verkehrsintensive Anlagen im Richtplan. Bahnanteil der Holztransporte.\nSachverhalt:\nIn der Gemeinde Luterbach soll ein Holzverarbeitungszentrum (HVZ) gebaut werden. Bauherrschaften sind die Kogler Holz AG Luterbach, die AEK Energie AG Solothurn und die Borregaard AG Luterbach. In der Grosssägerei sollen pro Jahr ca. 1 Mio. m3 Rundholz gesägt, getrocknet und teilweise gehobelt werden. Das dabei anfallende Restholz in der Form von Rinde, Schwarten, Spreisseln, Hobel- und Sägespänen wird vollständig an Ort und Stelle verwertet. Kernstück der Anlage ist ein Grosssägewerk zur Verarbeitung von Fichtenholz aus der ganzen Schweiz. Etwa 1/5 der jährlichen Holznutzung in den Schweizer Wäldern soll verarbeitet werden. An der Trägerschaft des Sägewerkes soll sich die schweizerische Waldwirtschaft beteiligen. Es wird mit Investitionskosten von rund 200 Mio. Franken gerechnet. Die AEK Energie AG verwendet das Rindenmaterial in einem Holzkraftwerk zur Produktion von Ökostrom und zur Aufbereitung von Heisswasser. Die Sägespäne werden zu Holzpellets gepresst. Das übrige Restholz wird zu Holzschnitzeln verarbeitet und der Borregaard AG als Rohstoff für die Herstellung von Zellstoff, Lignin, Alkohol und Energie zugeführt. Der Rest gelangt grösstenteils als Schnittholz in den Verkauf. Das Sägewerk entsteht flächenmässig etwa zur Hälfte auf dem bestehenden Holzplatz der Borregaard und ersetzt diesen zum grössten Teil. Für die Hallenbauten wird eine Fläche von rund 10 ha beansprucht. Das Holzkraftwerk und die Anlage zur Pelletierung sind auf dem Areal der AEK Energie AG östlich der Kläranlage Borregaard vorgesehen. Dem Raumplanungsbericht vom 14. Dezember 2004 kann entnommen werden, dass mit dem Verbund der drei Betriebe ca. 70 % des anfallenden Holzvolumens an Ort und Stelle verarbeitet und genutzt werden können. Die Transportbilanz auf der Strasse soll um mindestens 35 % günstiger als bei unabhängigen Standorten von drei Teilbetrieben ausfallen.\nDie Einwohnergemeinde Luterbach legte im Zusammenhang mit der Realisierung des HVZ folgende Nutzungspläne auf: Teilzonenplan HVZ, Situation 1:2'500, Gestaltungsplan HVZ, Situation 1:1'000 mit Sonderbauvorschriften und Teil-GEP HVZ Luterbach, Übersichtsplan 1:2'000. Gegen den Teilzonen- und Gestaltungsplan gingen beim Gemeinderat 25 Einsprachen ein. Die Einsprachen wurden am 13. Dezember 2004 mehrheitlich abgewiesen und die Nutzungspläne wurden am 31. Januar 2005 beschlossen. Gegen die Einspracheentscheide wurden beim Regierungsrat 11 Beschwerden erhoben. 6 wurden zufolge Nichtleistung des Kostenvorschusses abgeschrieben. Am 26. September 2005 trat der Regierungsrat auf die Beschwerde der Einwohnergemeinde Wiedlisbach nicht ein, die übrigen noch hängigen Beschwerden wies er ab und beschloss, den Teilzonenplan HVZ, den Gestaltungsplan HVZ mit Sonderbauvorschriften sowie den Erschliessungsplan Teil-GEP HVZ Luterbach mit den in den Erwägungen angebrachten Änderungen und Ergänzungen unter Auflagen und Bedingungen zu genehmigen. Die Nutzungsplanung erweise sich als recht- und zweckmässig. Das Projekt sei unter Berücksichtigung der Anträge der kantonalen Umweltfachstelle umweltverträglich. Bestandteil der Genehmigung bilden sämtliche Massnahmen gemäss den Anträgen I–VI und A–C des Beurteilungsberichts des Amts für Umwelt vom 12. September 2005.\nAls Voraussetzung für die Erstellung des HVZ passte der Regierungsrat im angefochtenen Beschluss vom 26. September 2005 gleichzeitig den Kantonalen Richtplan 2000 an. Das “Holzverarbeitungszentrum in Luterbach” wurde neu in den Plan aufgenommen. Die Ergänzung des Richtplanes mit dem Standort “Industrieanlage von überörtlicher Bedeutung – Holzverarbeitungszentrum in Luterbach” hatte in der Zeit vom 14. November 2003 bis zum 12. Januar 2004 öffentlich aufgelegen. In dieser Zeit hatte auch die Anhörung der Nachbarkantone und des Bundes stattgefunden. Während der Auflagezeit gingen insgesamt 95 Eingaben ein, davon drei von Solothurner Einwohnergemeinden und einer Regionalplanungsorganisation. Gegen den Entscheid des Bau- und Justizdepartements über die Eingaben führte die Einwohnergemeinde Flumenthal mit Schreiben vom 9. Mai 2004 beim Regierungsrat Beschwerde. Der Regierungsrat wies die Beschwerde der Einwohnergemeinde Flumenthal im Sinne der Erwägungen ab, soweit er darauf eintrat. Der Kantonale Richtplan 2000 wurde fortgeschrieben. Das Siedlungsgebiet wurde festgesetzt und die Richtplankarte angepasst. Gegen den Beschluss über die Anpassung des Kantonalen Richtplans 2000 “Industrieanlage von überörtlicher Bedeutung – Holzverarbeitungszentrum in Luterbach” wurde beim Kantonsrat kein Rechtsmittel ergriffen.\nVier vom Regierungsrat abgewiesene Beschwerdeführer erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden wurden zurückgezogen. Zu beurteilen sind die Beschwerden der Einwohnergemeinde Wiedlisbach und die Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS)."}