Es geht darum, den ehemals zentralen Ortsteil Derendingens zu bewahren. Blickt man von Süden auf die renovierte Fassade des Gomerkingerhauses, steht die wuchtige Antenne optisch gleich neben dem geschützten Bauernhaus. Der Schutzzweck wird völlig vereitelt. Es ist ebenfalls zutreffend, dass das Ortsbild durch einen Mast in der Nähe der Kirchtürme beeinträchtigt würde. Zum gleichen Schluss ist auch der Beauftragte für Ortsbildschutz gelangt, den die Vorinstanz zu Rate gezogen hatte. Aus diesem Grund ist die Beschwerde gutzuheissen. Verwaltungsgericht, Urteil vom 27. März 2006 (VWBES.2005. 308)