Eine Antennenanlage darf nur bewilligt werden, wenn sie in der für das Baudenkmal massgebenden Umgebung nicht als dominant wahrgenommen werden kann. Die Frage, ob eine Antenne den definierten Anforderungen genüge, ist durch die Denkmalpflege-Fachstelle zu beurteilen (Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege: Mobilfunkantennen an Baudenkmälern, Grundsatzpapier, Bern 23. Juni 2002). Das Verwaltungsgericht konnte sich am Augenschein davon überzeugen, dass die oben wiedergegebenen Ausführungen des kantonalen Denkmalpflegers zutreffen. Der Perimeter 1 des ISOS weist durchaus noch Qualitäten auf. Es geht darum, den ehemals zentralen Ortsteil Derendingens zu bewahren.