(...) Denkmäler sind Objekte, denen eine wichtige kulturelle, historische oder ästhetische Bedeutung zukommt (Bernhard Ehrenzeller [Hrsg.]: Aktuelle Rechtsfragen der Denkmalpflege, St. Gallen 2004, S. 12). Im vorliegenden Fall geht es um ein Haus, das unter kantonalem Schutz steht und im ISOS verzeichnet ist. Das Objekt ist integral zu erhalten, störende Eingriffe sind zu beseitigen – und nicht etwa noch zu mehren. Soll ein Objekt in seiner Wirkung erhalten bleiben, ist auch das nähere Umfeld zu schonen. Eine Antennenanlage darf nur bewilligt werden, wenn sie in der für das Baudenkmal massgebenden Umgebung nicht als dominant wahrgenommen werden kann.