In diesem Merkblatt wird ausgeführt, dass in BLN- und ISOS-Objekten keine Antennen erstellt werden dürfen, wenn damit die Schutzziele verletzt würden. (“Im Bereich schützenswerter Siedlungen [ISOS-Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung] sollen keine sichtbaren Antennen erstellt werden. Gleiches gilt für die Umgebung freistehender Kulturdenkmäler oder schutzwürdiger Einzelbauten.”) Ausnahmen sind gemäss Art.