Gegen das Vorhaben gingen 139 Einsprachen ein. Die Baukommission hiess die Einsprachen gut und verweigerte der Orange Communications SA die Baubewilligung. Zur Begründung führte sie aus, eine Gefährdung von Mensch und Tier könne trotz Einhaltung der bundesrechtlichen Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung nicht ausgeschlossen werden; im Übrigen verunstalte die Anlage das Dorfbild und führe bei den umliegenden Liegenschaften zu Wertverminderungen. Die Orange Communications SA beschwerte sich beim Bau- und Justizdepartement. Es beteiligten sich 35 frühere Einsprecher als Beschwerdegegner am Verfahren. Das Departement hiess die Beschwerde gut und erteilte die Baubewilligung.