Das Strassenverkehrsrecht kennt verschiedene Verkehrsmassnahmen, die den motorisierten Verkehr auf eine andere Strasse kanalisieren und damit gleichzeitig “Umwegfahrten” verursachen. Das gilt bei Teilfahrverboten wie auch etwa beim Signal “Einfahrt verboten” (Nr. 2.02), je nach der örtlichen Situation beispielsweise auch bei einem Abbiegeverbot. Der dadurch für einen Teil des motorisierten Verkehrs verursachte Mehrweg und die damit verbundenen zusätzlichen Emissionen können nun aber für sich allein gesehen noch keinen absoluten Grund dafür bilden, dass derartige Massnahmen überhaupt nicht mehr verfügt werden dürften.