1995 verhandelte der Gemeinderat ohne Ergebnis mit dem Bürgerrat über den Rückbau der Entfelderstrasse im Wald. Die Wahrung der öffentlichen Interessen mit weniger einschneidenden Massnahmen als der verfügten ist bisher nicht gelungen. Eine gleichermassen geeignete, aber mildere Anordnung mit einer vergleichbaren Wirkung ist nicht bekannt. g) Gemäss SOG 1995 Nr. 32 bilden ortsplanerische Überlegungen eine ausreichende Grundlage für ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge auf einer während vielen Jahren als Ortsverbindung benützten, aber nie als Hauptverkehrsstrasse klassierten Strasse.