Dies ist aber wichtig, ist es doch fraglich, ob zur Beruhigung einer kurzen Erschliessungsstrasse in einem kleinen Quartier eine Ortsverbindungsstrasse mit einem Fahrverbot belegt werden kann. Die Beschwerde wird deshalb in diesem Punkt gutgeheissen und die Sache wird zur Ergänzung des Sachverhaltes an die Vorinstanz zurückgewiesen. f) Sind auf bestimmten Strassenstrecken örtliche Verkehrsanordnungen nötig, wird die Massnahme gewählt, die den Zweck mit den geringsten Einschränkungen erreicht (Art. 107 Abs. 5 SSV). Aus ortsplanerischen Überlegungen versucht die Gemeinde seit Jahren, die Entfelderstrasse und das Quartier von fremdem belastendem Verkehr zu befreien.