O., S. 311 f.; VPB 51 III S. 307 f.). e) Es wird bestritten, dass die Verkehrsbeschränkung geeignet ist, alle angestrebten, im öffentlichen Interesse liegenden Ziele zu erreichen. Der Verkehr werde weiterhin durch Schönenwerd über die Riedbrunnenstrasse und die Schmiedengasse am Schulhaus vorbei nach Eppenberg und von dort nach Unterentfelden fahren. Einzig das Wohnquartier im oberen Dorfteil würde vom Verkehr entlastet. Die Verkehrsberuhigung auf der Riedbrunnenstrasse und der Schmiedengasse könne nicht realisiert werden. Dieser Einwand ist mit den vorhandenen Daten nicht zu entkräften.