Das Gebot der vernünftigen Relation zwischen Nutzen und Schaden verlangt, dass die mit der Massnahme angestrebten Vorteile in einem vernünftigen Verhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen stehen. Abzuwägen sind die Vorteile für die Anwohner verkehrsberuhigter Strassen und damit für die Wohnqualität eines Quartiers gegenüber den Nachteilen, welche Gewerbebetriebe im betreffenden Quartier, aber auch die Anwohner der benachbarten Strassen und die Automobilisten in Kauf nehmen müssen.