Die Schutzmassnahmen bestehen in einer Umlagerung des Verkehrs von Wohnquartieren auf Hauptverkehrsachsen. Der quartierfremde Verkehr aus den Wohngebieten wird auf den Achsen kanalisiert (René Schaffhauser: Grundriss des schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Band I, Grundlagen, Verkehrszulassung und Verkehrsregeln, Bern 2002, N 47 f.). Die gesetzliche Grundlage für die Massnahme ist gegeben. b) Das Amt für Verkehr und Tiefbau hat beim Büro “E. + Partner” einen Bericht über die Auswirkungen der Signalisation erarbeiten lassen. Gemäss diesem Bericht weist die Entfelderstrasse in der Morgenspitze ca. 200 Fz/h (Stichprobenzählung vom 16. Juni 2004) auf.