Die Aufnahme einer Strasse in das Kantonsstrassenverzeichnis ist konstitutiv. Gemeindestrassen sind alle öffentlichen Strassen, die nicht Nationalstrassen oder Kantonsstrassen sind. Sie dienen als Erschliessungs- oder Sammelstrassen vorwiegend dem Verkehr innerhalb der Gemeinde, erschliessen Bauzonen und stellen die Verbindung zu den Kantonsstrassen her. Es können sogar Hauptverkehrsstrassen zum Strassennetz der Gemeinde gehören (§ 4 des Strassengesetzes). Die Entfelderstrasse war noch nie Kantonsstrasse. Sie ist es auch heute nicht. Die Signalisation dieser Strasse obliegt der Gemeinde Schönenwerd.