Sachverhalt: Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Schönenwerd beschloss für die Entfelderstrasse ab Waldbeginn und ab Kantonsgrenze Aargau/Solothurn ein Verbot für Motorwagen und Motorräder mit der entsprechenden Vorsignalisation. Es handelt sich um eine Strasse, die von Schönenwerd durch den Wald in den Kanton Aargau nach Oberentfelden führt. Beim Departement des Innern gingen dagegen zahlreiche Beschwerden ein. Das Departement wies die Beschwerden ab. Die Einwohnergemeinde Eppenberg-Wöschnau und verschiedene Privatpersonen erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Gericht heisst die Beschwerden teilweise gut. Aus den Erwägungen: 1.d)