SOG 2006 Nr. 25 Art. 3 Abs. 4 SVG. Funktionelle Verkehrsmassnahme. Eine nicht ins Kantonsstrassennetz aufgenommene Strasse, die zwei Ortschaften verbindet, darf nicht mit einem Fahrverbot belegt werden, um die eigene Gemeinde vom Durchgangsverkehr zu entlasten, solange keine gesicherten Daten über die Auswirkungen der Sperre (namentlich auf Alternativrouten und Umwegfahrten) bestehen. Eine Vorsignalisation braucht weder publiziert noch verfügt zu werden. Sachverhalt: Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Schönenwerd beschloss für die Entfelderstrasse ab Waldbeginn und ab Kantonsgrenze Aargau/Solothurn ein Verbot für Motorwagen und Motorräder mit der entsprechenden Vorsignalisation.