So besagt § 46 lit. i VV zum GVG, dass gebrauchte Putzlappen und Putzfäden in nicht brennbaren und geschlossenen Behältern auf nicht brennbarer Unterlage zu versorgen sind. (…) 4.b) Auf der Dose des Holzöls steht Folgendes: „Holzöl für den Aussengebrauch. Farblos. Warnung! Risiko der Selbstentzündung. Mehr Informationen im Faltblatt.“ Im Faltblatt steht weiter: „Pinsel nach dem Gebrauch in Wasser auswaschen. Benutzte Lappen in Wasser tränken, um das Risiko einer Selbstentzündung zu vermeiden (...). Von anderen brennbaren Materialien getrennt aufbewahren.“