Der Kostenfaktor der möglichen Spitzenbelastungen, welche die Dimensionierung der Anlagen beeinflussen, wird im Bereich der Abwasserentsorgung und der Wasserversorgung allerdings bereits durch die einmaligen Beiträge und/oder Anschlussgebühren erfasst, welche die Grundeigentümer regelmässig zu leisten haben (BGE 2P.266/2003 vom 5. März 2004). Die von der Einwohnergemeinde F. erlassene Gebührenregelung, welche sich im Übrigen auf die Richtlinie des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute sowie des Schweizerischen Städteverbandes über die Finanzierung der Abwasserentsorgung stützt, entspricht diesen Grundsätzen und ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. 3.