Nach Huber-Wälchli (a.a.O., S. 56) machen bei der Kehrichtentsorgung die mengenunabhängigen Kosten im Allgemeinen etwa einen Drittel der gesamten Entsorgungskosten aus. Das BUWAL (Richtlinie betreffend verursachergerechte Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen, Bern 2001, S. 25) empfiehlt für die Kehrichtentsorgung eine Mengengebühr, die 40–70 % der Gesamtkosten deckt. Die Abwasserentsorgung weist eine andere Kostenstruktur auf.