Quadratmeter und ist nur teilweise überbaut. Ende 2003 stellte die Gemeinde F. eine Abwasser-Grundgebühr von Fr. 696.15 in Rechnung. Sie ging dabei von einer zonengewichteten Fläche (ZGF) von 819 m2 (= Faktor 0,3) und einem Ansatz von Fr. 0.85 pro m2 aus. Gegen diese Verfügung erhob R. Einsprache beim Gemeinderat, stellte den Antrag, die Rechnung sei aufzuheben und es sei bei der Ermittlung der Grundgebühr für das Abwasser lediglich die Hälfte der Grundstückfläche herbeizuziehen. Das Grundstück sei faktisch höchstens zur Hälfte überbaut. Praktisch der ganze Garten werde als ökologische Ausgleichsfläche bzw. extensiv landwirtschaftlich genutzt.