Die Fotos zeigen, dass der Januarschnee teilweise schon weggeschmolzen war. Der Einsturz des Daches der Zimmereihalle L. in M. wurde durch kein Elementarereignis verursacht. Die Beschwerdegegnerin ist nicht schadenersatzpflichtig. Verwaltungsgericht, Urteil vom 9. Mai 2006 (VWBES.2005.263)