Gebäude müssen derart konstruiert sein, dass sie der Last einer ortsüblich als normal geltenden Schneemenge standzuhalten vermögen. Wo eine ortsüblich als normal geltende Schneemenge zum Einsturz eines Daches führt, liegt kein Elementarschaden vor. Anhand der aufgeführten Indizien kann ein Naturereignis von aussergewöhnlicher Heftigkeit, das sich von den durchschnittlichen Ereignissen abhebt, als Ursache des Schadens ausgeschlossen werden. Am Tag des Einsturzes gab es auf dem Dach der Holzhalle keine durch Schneefälle verursachte ausserordentliche Schneelast. Die Fotos zeigen, dass der Januarschnee teilweise schon weggeschmolzen war.