Nach der Praxis der SGV gilt der Einsturz eines Daches als Elementarschaden, wenn eine Schneelast, die grösser war als der Kennwert des Daches gemäss SIA-Norm, den Schaden bewirkt hat. Gemäss Gutachten hätte das Dach ein Gewicht des Schnees von 85 kg/m2 tragen müssen. Dächer, die der Norm entsprechen, sind auf statistisch alle 50 Jahre wiederkehrende Ereignisse ausgelegt und enthalten einen Sicherheitszuschlag. Eine ortsüblich als normal geltende Schneemenge erreicht diesen Kennwert nicht. Gebäude müssen derart konstruiert sein, dass sie der Last einer ortsüblich als normal geltenden Schneemenge standzuhalten vermögen.