Weitere Schäden in der Region sind nicht bekannt. Die Fotos der Kantonspolizei wurden am 5. Februar 2004, an einem sonnigen Tag, aufgenommen. An schattigen Stellen am Waldrand hinter der Halle hat es eine Schneedecke von ca. 20 cm. Die besonnten Hänge in der Umgebung der Halle sind bereits schneefrei. Auch die westliche Dachhälfte und die Vordächer sind beinahe schneefrei. Die östliche Dachhälfte weist eine Schneedecke von ca. 15 cm auf. Nach der Praxis der SGV gilt der Einsturz eines Daches als Elementarschaden, wenn eine Schneelast, die grösser war als der Kennwert des Daches gemäss SIA-Norm, den Schaden bewirkt hat.