Wo eine ortsüblich als normal geltende Schneemenge zum Einsturz eines Daches führt, liegt kein Elementarschaden vor. Dem Gutachten kann Folgendes entnommen werden: Der Dacheinsturz sei durch den Schnee verursacht worden. Die Schneedeckendicke und die Raumlast, die am 5. Februar 2004 auf dem Dach der Zimmereihalle L. in M. lag, sei nicht von unabhängiger Seite aufgenommen und gemessen worden. Der Gutachter könne nachträglich nicht feststellen, ob der Kennwert der Schneelast gemäss SIA-Norm 160 dort überschritten worden sei. Beim Wiederaufbau der Halle in M. habe die SIA-Norm 160 (SIA 160 von 1989) gegolten. Der Kennwert der Schneelast am Standort der Halle in M. betrug gemäss Expertise