Die L. AG meldete den Schaden nun schriftlich an. Auf dem Formular hielt sie fest, extreme Belastung der Dachkonstruktion und starke Schneeverwehungen hätten zum Einsturz des Daches geführt. Die voraussichtlichen Instandstellungskosten würden ca. Fr. 250'000.-- betragen. Die Direktion der SGV lehnte die Übernahme des Schadens am 26. Februar 2004 ab. Der Schaden sei nicht auf ein bei der SGV versichertes Ereignis zurückzuführen. Die L. AG erhob Rekurs. Die Rekurs-Schätzungskommission in Gebäudeversicherungssachen gab im April 2005 ein Gutachten in Auftrag. Dieses wurde dem neu zuständigen Verwaltungsgericht abgeliefert. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.