{"Signatur": "SO_VG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2006-05-09", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VG_001_VWBES-2005-263_2006-05-09.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=95602&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=50&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "ebaa69d2c429e0da365d2acb6fec0c24"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VWBES.2005.263"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht 09.05.2006 VWBES.2005.263"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht 09.05.2006 VWBES.2005.263"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht 09.05.2006 VWBES.2005.263"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schaden, Einsturz Halle"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:48:25", "Checksum": "b3906a907d267758543134b8b539104a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Verwaltungsgericht 09.05.2006 VWBES.2005.263\nRegeste:\nSchaden, Einsturz Halle\n\n\nAuch die Feststellungen der Beschwerdeführerin zur Wettersituation sind falsch. Die MeteoSchweiz publiziert Aufzeichnungen über das Wetter. Dem Witterungsbericht (MeteoSchweiz, Witterungsbericht Januar 2004 und Februar 2004) für den Januar 2004 kann Folgendes entnommen werden: Viel Schnee fiel im Flachland vom 26. bis 29. Januar 2004. Danach präsentierte sich das Mittelland mit einer Schneedecke von 15–30 cm. Am 30. und 31. Januar gab es keine Niederschläge. Die Oltner Wetterchronik 2004 von Karl Frey meldet für die Niederungen der Alpennordseite vom 26. bis 30. Januar Schneehöhen von 15–30 cm (in Olten 33 cm Schnee). Die MeteoSchweiz hat auf Anfrage der SGV die Schneemengen in der Umgebung von M. gemeldet. Die höchste Gesamtschneemenge (alle Schneemengen addiert) wurde im Riedholz am 30. Januar 2004 mit 35 cm verzeichnet. Der Bericht der MeteoSchweiz vom 7. Mai 2004 listet die aufaddierten Schneehöhen in Riedholz auf. Demnach hat die Schneehöhe von 35 cm ab dem 30. Januar 2004 kontinuierlich abgenommen. Am 6. Februar 2004 betrug sie noch 6 cm. Gemäss dem Bericht der Meteo-Schweiz war es vom 30. Januar bis zum 6. Februar in der Region M. sonnig. Anfang Februar 2004 lagen die Temperaturen tagsüber über dem Gefrierpunkt. Die Abnahme war Folge eines zu Beginn des Februars 2004 einsetzenden Mittelmeerhochs mit subtropischen Luftmassen, die für sonniges und frühlingshaftes Wetter sorgten. Vom 1. bis 5. Februar war es im Mittelland mild und sonnig und es waren keine Niederschläge zu verzeichnen. Es herrschte Anfang Februar gemäss diesen Berichten eine hochdruckbestimmte Südwestlage mit vorfrühlingshaftem Wetter. Die Oltner Wetterchronik 2004 von Karl Frey meldet vom 1. bis 5. Februar für Olten keine Niederschläge. Es war in Olten tagsüber vom 1. bis 5. Februar 3–6 Grad warm. Der Schnee sei dahingeschmolzen. Der Einsturz spielte sich nach 7 schneefreien und sonnigen Tagen ab. Ein besonderes Wetterereignis im Februar ist nicht zu verzeichnen. Es wird auch von keiner Extremwetterlage berichtet. Weitere Schäden in der Region sind nicht bekannt.\nDie Fotos der Kantonspolizei wurden am 5. Februar 2004, an einem sonnigen Tag, aufgenommen. An schattigen Stellen am Waldrand hinter der Halle hat es eine Schneedecke von ca. 20 cm. Die besonnten Hänge in der Umgebung der Halle sind bereits schneefrei. Auch die westliche Dachhälfte und die Vordächer sind beinahe schneefrei. Die östliche Dachhälfte weist eine Schneedecke von ca. 15 cm auf.\nNach der Praxis der SGV gilt der Einsturz eines Daches als Elementarschaden, wenn eine Schneelast, die grösser war als der Kennwert des Daches gemäss SIA-Norm, den Schaden bewirkt hat. Gemäss Gutachten hätte das Dach ein Gewicht des Schnees von 85 kg/m2 tragen müssen. Dächer, die der Norm entsprechen, sind auf statistisch alle 50 Jahre wiederkehrende Ereignisse ausgelegt und enthalten einen Sicherheitszuschlag. Eine ortsüblich als normal geltende Schneemenge erreicht diesen Kennwert nicht. Gebäude müssen derart konstruiert sein, dass sie der Last einer ortsüblich als normal geltenden Schneemenge standzuhalten vermögen. Wo eine ortsüblich als normal geltende Schneemenge zum Einsturz eines Daches führt, liegt kein Elementarschaden vor. Anhand der aufgeführten Indizien kann ein Naturereignis von aussergewöhnlicher Heftigkeit, das sich von den durchschnittlichen Ereignissen abhebt, als Ursache des Schadens ausgeschlossen werden. Am Tag des Einsturzes gab es auf dem Dach der Holzhalle keine durch Schneefälle verursachte ausserordentliche Schneelast. Die Fotos zeigen, dass der Januarschnee teilweise schon weggeschmolzen war. Der Einsturz des Daches der Zimmereihalle L. in M. wurde durch kein Elementarereignis verursacht. Die Beschwerdegegnerin ist nicht schadenersatzpflichtig.\nVerwaltungsgericht, Urteil vom 9. Mai 2006 (VWBES.2005.263)"}