Die plötzliche Volumenerweiterung verursacht eine Druckwelle. Diese führt bei geschlossenen Behältern zur Zerstörung der die Gase umgebenden Hülle. Der Brandermittler der Kantonspolizei schliesst ein derartiges Geschehen zu Recht aus. Das zerstörte Silo war am Vortag gefüllt worden. Es blieb unverschlossen. Innert einer Nacht konnten sich im Silo durch Gärung keine explosiven Gase bilden. Wären sie entstanden, hätte sich kein zerstörerischer Überdruck bilden können, blieb das Silo doch unverschlossen. Es ist deshalb nicht zulässig, vom Knall, den der Beschwerdeführer gehört hat, auf eine Explosion auf Grund eines Überdrucks zu schliessen.