Er habe einen explosionsartigen Knall gehört, danach habe es ein wenig geraschelt und nach ein paar Sekunden sei das Silo umgefallen. Am 10. November 2004 teilte Herr F. der SGV mit, er werde die voraussichtlichen Instandstellungskosten Mitte der folgenden Woche mitteilen. Die Zusammenstellung dieser Kosten traf am 7. Dezember 2004 bei der Versicherung ein. Die Direktion der SGV lehnte am 17. Dezember 2004 eine Schadenvergütung ab. Abklärungen bei der Forschungsanstalt Tänikon (FAT) hätten ergeben, dass derartige Siloeinstürze seit längerer Zeit bekannt seien. Es handle sich weder um Elementar- noch um Explosionsschäden.