Im Brandfall sind Arbeitende und Gäste dem Feuer, das sich ohne Hindernis ausbreiten kann, völlig ausgeliefert. Brände sind aber in Dienstleistungsräumen des Rotlicht-Gewerbes aus unterschiedlichen Gründen nicht auszuschliessen. Für eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes mit Schlafplätzen ist die Einhaltung der Brandschutzvorschriften notwendig. Am Augenschein hat sich gezeigt, dass es einer Investition von ca. Fr. 25'000.-- bedarf. Diese ist für den Eigentümer einer Liegenschaft, die als Bordell-Betrieb vermietet wird, nicht unverhältnismässig. Verwaltungsgericht, Urteil vom 27. Mai 2005 (VWBES.2005.22)