6 der VKF-Brandschutznorm verlangt die Anpassung der Baute an die Brandschutzvorschriften bei wesentlichen baulichen oder betrieblichen Veränderungen. Unabhängig davon, ob Veränderungen der Baubewilligungspflicht unterliegen, können Nutzungsänderungen allein unter feuerpolizeilichen Gesichtspunkten bedeutsam sein. Dann bedürfen sie zumindest einer Brandschutzbewilligung. Unter brandschutzrechtlichen Aspekten gibt es eine Bestandesgarantie in diesem Sinne nämlich nicht.