Die Weiterbeschäftigung von M. werde im Januar 2004 neu beurteilt und gleichzeitig habe M. sämtliche Teilpensen offen zu legen. Im Januar 2004 informierte M. auf Gesuch der Arbeitgeberin hin über seine Teilpensen im Umfang von 100–105 %. Die Arbeitgeberin teilte ihm in der Folge mit, sie gehe von einem 100 %-Pensum des M. aus. Geringfügige Überschreitungen würden jedoch toleriert. Nach eigenen Nachforschungen stellte die Arbeitgeberin fest, dass M. entgegen seinen Angaben ein Gesamtpensum von rund 190 % (100 % = 29 Lektionen) innehatte. Daraufhin konfrontierte die Arbeitgeberin M. mit der falschen Pensendeklaration und gewährte ihm gleichzeitig das rechtliche Gehör.