Im Übrigen ist unverständlich, dass ein Gemeindeschreiber noch nach über zehnjähriger Amtstätigkeit mit dem korrekten Protokollieren ernsthaft Mühe bekundet. Dasselbe gilt für die offensichtlich ebenfalls ungenügenden Informatikkenntnisse. Es erscheint unverständlich, dass ein Gemeindeschreiber während so vielen Jahren seine Defizite bei der Benutzung der Informatiksysteme und -anwendungen andauern lässt. Der Beschwerdeführer machte geltend, seine Arbeit sei während mehr als zehn Jahren nie beanstandet worden, das heisst sinngemäss, es könne nicht sein, dass seine Leistungen aus bei ihm persönlich liegenden Gründen plötzlich ungenügend sein sollen.