die EDV-Kenntnisse blieben mangelhaft, die Mitarbeiter seien oft nicht über wichtige Punkte orientiert und der Beschwerdeführer wirke oft hilf- und orientierungslos. Die mit dem von der Gemeinde unterstützten Coaching eingeräumte Gelegenheit zur Besserung bzw. Bewährung ist damit ausreichend dokumentiert. Hinzu kommt, dass beide Mitarbeiterbeurteilungen vom Beschwerdeführer nicht bestritten wurden. An der Verhandlung vor Verwaltungsgericht hat er erstmals behauptet, der Beurteilung nur deshalb zugestimmt zu haben, weil er sich unter Druck fühlte und um seinen Arbeitsplatz bangte. Das ist nur schwer nachvollziehbar und kaum glaubhaft.