Auch die Mitarbeiterbeurteilungen vom 29. November 2002 und vom 13. November 2003 – demnach vor und nach dem Coaching – zeichnen ein deutliches Bild darüber, mit welchen konkreten Mängeln in seiner Amtsführung er dabei bereits damals konfrontiert wurde: Führungsverhalten, aber auch Quantität und vor allem Qualität der Arbeit des Beschwerdeführers wurden bemängelt, die Qualität sogar als ungenügend bezeichnet. Der Beschwerdeführer musste in seinen Arbeiten laufend kontrolliert und betreut werden; die EDV-Kenntnisse blieben mangelhaft, die Mitarbeiter seien oft nicht über wichtige Punkte orientiert und der Beschwerdeführer wirke oft hilf- und orientierungslos.