Wenn die übrigen vier Mitglieder diesen Textteil unverändert übernahmen und auch den abschliessenden Bericht vom 20. September 2004 unterzeichneten, kann daraus jedenfalls nicht gefolgert werden, sie hätten sich in der Angelegenheit nicht eine eigenständige Meinung gebildet. Um sich ein Bild über die Leistungen und das Verhalten des Beschwerdeführers als Gemeindeschreiber zu machen, waren sie nicht gänzlich auf die vom Gemeindepräsidenten erstellten Unterlagen und dessen mündliche Darlegungen angewiesen; sie hatten als GRK-Mitglieder und Gemeinderäte bereits zuvor während Jahren die Arbeit und die Arbeitsweise des Gemeindeschreibers mitverfolgen und werten können.