Der Ausschuss hat seine Beratungen vielmehr bereits im Januar 2004 aufgenommen, weshalb sein Schreiben vom 30. April 2004 an den Beschwerdeführer nicht dahingehend interpretiert werden kann, er habe ohne jegliche eigene Abklärungen kurzerhand die schriftlich festgehaltene Wertung des Gemeindepräsidenten übernommen. Das Schreiben des Wahlausschusses vom 30. April 2004 übernimmt zwar wörtlich die Begründung des Antrags auf Nichtwiederwahl durch den Gemeindepräsidenten vom 25. April 2004.