Anzumerken ist, dass der Gemeindepräsident selbst dem Wahlausschuss ebenfalls angehörte. Entgegen der Darstellung in der Beschwerdeschrift beschränkten sich die Abklärungen und Beratungen des Ausschusses keineswegs auf die Zeit vom 26. bis 30. April 2004. Der Ausschuss hat seine Beratungen vielmehr bereits im Januar 2004 aufgenommen, weshalb sein Schreiben vom 30. April 2004 an den Beschwerdeführer nicht dahingehend interpretiert werden kann, er habe ohne jegliche eigene Abklärungen kurzerhand die schriftlich festgehaltene Wertung des Gemeindepräsidenten übernommen.