Der eingesetzte Wahlausschuss sei nicht richtig zusammengesetzt gewesen und habe seine Aufgabe nicht korrekt wahrgenommen; er habe sich an die Vorgaben des Gemeindepräsidenten gehalten. Ihm sei nie eine Bewährungsfrist angesetzt worden; die Nichtwiederwahl habe man ihm zu spät angedroht. Es könne nicht sein, dass ein Beamter wegen zwei schlechter Mitarbeiterbeurteilungsgespräche nicht mehr wiedergewählt werde. Die Gemeinde erhebe gegen ihn unbelegte Pauschalvorwürfe; diese seien teils geradezu missbräuchlich. Das eigentliche Problem sei die Führungsschwäche des Gemeindepräsidenten. Bei den ihm gemachten Vorhalten handle es sich um Lappalien.