Am 30. April 2004 teilte auch der Wahlausschuss dem Gemeindeschreiber mit, dass er dem nun zuständigen Gemeinderat die Wiederwahl nicht mehr vorschlagen werde. Gleichzeitig gewährte er ihm Frist für eine Stellungnahme bis am 31. Mai 2004. Davon machte H. mit Schreiben vom 1. September 2004 Gebrauch. Nachdem der Wahlausschuss dem Gemeinderat mit Schreiben vom 20. September Antrag auf Nichtwiederwahl von H. gestellt hatte, beschloss der Gemeinderat am 25. Oktober 2004 mit 10 zu 2 Stimmen, dass H. für die neue Amtsperiode nicht wiedergewählt und das Anstellungsverhältnis mit demselben per 30. Juni 2005 beendet werde. Gleichzeitig bot der Gemeinderat H. ein professionelles Outplacement an.